Wird ein Rußpartikelfilter nachgerüstet, sinkt die Partikelemission bei
Diesel-Pkw dauerhaft um mindestens 30 Prozent und erreicht den Partikelgrenzwert
der nächst höheren Schadstoffklasse. Das spart aber auch Geld, denn der Gesetzgeber
fördert nachgerüstete Fahrzeuge mit einem einmaligen Steuernachlass von 330 Euro
rückwirkend von Anfang 2006 an bis 2010 (verlängert). Der Aufschlag bei der
Kfz-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge in Höhe von 1,20 Euro pro 100
Kubikzentimeter Hubraum bleibt Ihnen erspart. Gleichzeitig ist sichergestellt,
dass Sie nicht von den Fahrverboten für Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter
betroffen sind, wenn die Feinstaubmesswerte gerade in Großstädten überschritten
wurden. Nicht zu vergessen sind die weitaus besseren Wiederverkaufschancen von
Fahrzeugen mit eingebautem Dieselrußfilter.
Nachrüsten leicht gemacht
Wir bieten Ihnen wartungsfreie Dieselpartikelrußfilter. Mit Einbau kostet das
je nach Fahrzeug ab 400 Euro - eine Investition, die sich schnell amortisieren
kann. Unsere Fachleute füllen Ihnen nach Einbau die Abnahmebescheinigung aus und
händigen Ihnen die ABE aus. Mit diesen Unterlagen können Sie die
Partikel-Minderungsstufe (PM-Stufe) in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Eine zusätzliche Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich. Der Antrag auf das
Fördergeld ist direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zu stellen.
Diese PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen:
PM Stufe 1: ist für Euro 1 und Euro 2 Fahrzeuge. Nach Umrüstung müssen
die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von Euro 3 einhalten.
PM Stufe 2: ist für Euro 3 Pkw. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den
Partikelgrenzwert von Euro 4 einhalten.
PM Stufe 3: ist für Euro 4 Fahrzeuge. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge
den halbierten Partikelgrenzwert der Euro 4-Norm einhalten.